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Unfallversicherungsrecht

Unter Unfallversicherung wird eine Versicherung verstanden, die nach einem Unfall unter bestimmten weiteren Voraussetzungen verschiedene Leistungen erbringt. Mögliche Leistungen sind: Prävention, vorbeugende Maßnahmen Heilbehandlungskosten Rehabilitation, Maßnahmen, um unfallbedingte physische oder psychische Folgeschäden zu beseitigen oder zu mindern Barleistungen (z. B. Ausgleich für Gehaltsausfall, Zahlung von Renten, Kapitalleistungen).

Es gibt zwei Arten von Unfallversicherungen. Man unterscheidet zwischen der gesetzlichen und der privaten Unfallversicherung.

Die gesetzliche Unfallversicherung ist Bestandteil (Versicherungszweig) der gegliederten Sozialversicherung. Sie hat ihre Grundlage im Sozialgesetzbuch VII sowie die Berufskrankheitenverordnung.

Versicherte Risiken der gesetzlichen Unfallversicherung sind der Arbeitsunfall einschließlich Wegeunfall (Unfall auf dem unmittelbaren Weg von oder zum Ort der versicherten Tätigkeit, in der Regel zum Wohnort des Versicherten und zurück) sowie Berufskrankheit (soweit in der Berufskrankheitenverordnung als solche anerkannt).

Die private Unfallversicherung deckt eine Vielzahl von individuell versicherbaren Risiken ab.

 

Versicherungsfall in der privaten Unfallversicherung ist der Unfall. Wesensmerkmale des Unfalles sind das plötzliche von außen auf den Körper wirkende Unfallereignis und die dadurch verursachte Unfallverletzung. Die übliche Definition des Unfallbegriffs lautet: „Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“

In aller Regel bieten die Unfallversicherer darüber hinaus Versicherungsschutz an für Fälle, in denen aufgrund einer erhöhten Kraftanstrengung –also ohne Einwirkung von außen- an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Kapseln oder Bänder zerreißen. So liegt ein Unfall im Sinne dieser erweiterten Definition auch vor, wenn die versicherte Person z.B. ein schweres Möbelstück anhebt und durch die dabei aufgewendete erhöhte Muskelkraft die Bizepssehne reißt.

Manche Versicherer bieten an, den Versicherungsschutz aufgrund besonderer Bedingungen um weitere Fälle zu erweitern. Hierdurch können z.B. auch tauchtypische Erkrankungen (sog. Caissonkrankheit) oder das erstmalige Auftreten bestimmter Erkrankungen (z.B. Herzinfarkt, Krebserkrankung) einem Unfall gleichgestellt werden.

 

 

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