Unfallversicherungsrecht
Unter Unfallversicherung wird eine Versicherung verstanden, die
nach einem Unfall unter bestimmten weiteren Voraussetzungen verschiedene
Leistungen erbringt. Mögliche Leistungen sind: Prävention,
vorbeugende Maßnahmen Heilbehandlungskosten Rehabilitation,
Maßnahmen, um unfallbedingte physische oder psychische Folgeschäden
zu beseitigen oder zu mindern Barleistungen (z. B. Ausgleich für
Gehaltsausfall, Zahlung von Renten, Kapitalleistungen).
Es gibt zwei Arten von Unfallversicherungen. Man unterscheidet
zwischen der gesetzlichen und der privaten Unfallversicherung.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist Bestandteil (Versicherungszweig)
der gegliederten Sozialversicherung. Sie hat ihre Grundlage im Sozialgesetzbuch
VII sowie die Berufskrankheitenverordnung.
Versicherte Risiken der gesetzlichen Unfallversicherung sind der
Arbeitsunfall einschließlich Wegeunfall (Unfall auf dem unmittelbaren
Weg von oder zum Ort der versicherten Tätigkeit, in der Regel
zum Wohnort des Versicherten und zurück) sowie Berufskrankheit
(soweit in der Berufskrankheitenverordnung als solche anerkannt).
Die private Unfallversicherung deckt eine Vielzahl von individuell
versicherbaren Risiken ab.

Versicherungsfall in der privaten Unfallversicherung ist der Unfall.
Wesensmerkmale des Unfalles sind das plötzliche von außen
auf den Körper wirkende Unfallereignis und die dadurch verursachte
Unfallverletzung. Die übliche Definition des Unfallbegriffs
lautet: „Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person
durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes
Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung
erleidet.“
In aller Regel bieten die Unfallversicherer darüber hinaus
Versicherungsschutz an für Fälle, in denen aufgrund einer
erhöhten Kraftanstrengung –also ohne Einwirkung von außen-
an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird
oder Muskeln, Sehnen, Kapseln oder Bänder zerreißen.
So liegt ein Unfall im Sinne dieser erweiterten Definition auch
vor, wenn die versicherte Person z.B. ein schweres Möbelstück
anhebt und durch die dabei aufgewendete erhöhte Muskelkraft
die Bizepssehne reißt.
Manche Versicherer bieten an, den Versicherungsschutz aufgrund
besonderer Bedingungen um weitere Fälle zu erweitern. Hierdurch
können z.B. auch tauchtypische Erkrankungen (sog. Caissonkrankheit)
oder das erstmalige Auftreten bestimmter Erkrankungen (z.B. Herzinfarkt,
Krebserkrankung) einem Unfall gleichgestellt werden.
|