Was können wir für
Ihre Rente tun?
Der Beratungsbereich eines Rentenberaters und Prozessagenten in
sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten erstreckt sich sowohl
auf die außergerichtliche als auch auf die gerichtliche Tätigkeit
vor den Sozialgerichten.
Hierbei prüft der Rentenberater unter anderem Bescheide oder
Versicherungsverläufe, welche von Behörden erlassen wurden
auf deren Richtigkeit. Ebenso werden Bescheide von Krankenkassen
geprüft.
Weitere wesentliche Aufgabe ist die Beratung teils schon weit vor
dem möglichen Rentenbeginn. Auch die Gestaltung des Versicherungslebens,
um später eine optimale Altersversorgung zu erhalten, gehört
zum Beratungsfeld eines Rentenberaters.
Beratungsfelder sind somit u.a.:
- Gestaltung der künftigen Beitragszahlung
- Kontenklärung (z.B. Fremdrentenzeiten, Kindererziehungszeiten,
Ausbildungszeiten)
- Wahl des richtigen Zeitpunkts für den Rentenantrag (Altersteilzeit)
- Beantragung der Rente (Rentenverfahren)
- Erstellung von Gutachten
- Vertretung vor den Sozialgerichten und Landessozialgerichten
- Vertretung in den Nebengebieten (z.B. Krankenkasse, gesetzliche
Unfallversicherung, private Vorsorge, Pflegeversicherung, Schwerbehindertenfragen)
Des weiteren werden im Unternehmensbereich von den Rentenversicherungsträgern
sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfungen durchgeführt,
in denen die Unternehmer dahingehend überprüft werden,
ob die Beiträge zu den Sozialversicherungsträgern in der
richtigen Höhe abgeführt wurden.
Insbesondere im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
bzw. den sog. Minijobs und den sog. Scheinselbständigen / Subunternehmern
usw. sowie der privaten Nutzung von Firmen-KfZ´s usw. ergeben
sich immer wieder beitragsrechtliche Probleme, die einen erhöhten
Beratungsbedarf nach sich ziehen, da der Gesetzgeber die Sozialversicherungspflicht
dieser Fallgruppen in den letzten Jahren immer wieder geändert
hat, so dass es für den Laien und auch für den erfahrenen
Lohnbuchhalter fast nicht mehr durchschaubar ist, welche sozialversicherungsrechtliche
Regelung genau jetzt, am heutigen Tag auf welches Beschäftigungsverhältnis
anzuwenden ist. Da diese Beurteilung auch einschneidende steuerrechtliche
Folgen hat, ist eine frühzeitige fachübergreifende Beratung
von entscheidender Bedeutung für jedes Wirtschaftsunternehmen.
Denn die Erfahrung zeigt, wenn die Einzugsstelle die Sozialversicherungsbeiträge
erst einmal eingezogen hat, ist es für den Laien schwierig
die zuviel gezahlten Beiträge zeitnah wieder zurückerstattet
zu bekommen. |