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Rechtsberatung

Was können wir für Ihre Rente tun?

Der Beratungsbereich eines Rentenberaters und Prozessagenten in sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten erstreckt sich sowohl auf die außergerichtliche als auch auf die gerichtliche Tätigkeit vor den Sozialgerichten.

Hierbei prüft der Rentenberater unter anderem Bescheide oder Versicherungsverläufe, welche von Behörden erlassen wurden auf deren Richtigkeit. Ebenso werden Bescheide von Krankenkassen geprüft.


Weitere wesentliche Aufgabe ist die Beratung teils schon weit vor dem möglichen Rentenbeginn. Auch die Gestaltung des Versicherungslebens, um später eine optimale Altersversorgung zu erhalten, gehört zum Beratungsfeld eines Rentenberaters.

Beratungsfelder sind somit u.a.:

- Gestaltung der künftigen Beitragszahlung
- Kontenklärung (z.B. Fremdrentenzeiten, Kindererziehungszeiten, Ausbildungszeiten)
- Wahl des richtigen Zeitpunkts für den Rentenantrag (Altersteilzeit)
- Beantragung der Rente (Rentenverfahren)
- Erstellung von Gutachten
- Vertretung vor den Sozialgerichten und Landessozialgerichten
- Vertretung in den Nebengebieten (z.B. Krankenkasse, gesetzliche Unfallversicherung, private Vorsorge, Pflegeversicherung, Schwerbehindertenfragen)

Des weiteren werden im Unternehmensbereich von den Rentenversicherungsträgern sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfungen durchgeführt, in denen die Unternehmer dahingehend überprüft werden, ob die Beiträge zu den Sozialversicherungsträgern in der richtigen Höhe abgeführt wurden.
Insbesondere im Bereich der geringfügigen Beschäftigung bzw. den sog. Minijobs und den sog. Scheinselbständigen / Subunternehmern usw. sowie der privaten Nutzung von Firmen-KfZ´s usw. ergeben sich immer wieder beitragsrechtliche Probleme, die einen erhöhten Beratungsbedarf nach sich ziehen, da der Gesetzgeber die Sozialversicherungspflicht dieser Fallgruppen in den letzten Jahren immer wieder geändert hat, so dass es für den Laien und auch für den erfahrenen Lohnbuchhalter fast nicht mehr durchschaubar ist, welche sozialversicherungsrechtliche Regelung genau jetzt, am heutigen Tag auf welches Beschäftigungsverhältnis anzuwenden ist. Da diese Beurteilung auch einschneidende steuerrechtliche Folgen hat, ist eine frühzeitige fachübergreifende Beratung von entscheidender Bedeutung für jedes Wirtschaftsunternehmen. Denn die Erfahrung zeigt, wenn die Einzugsstelle die Sozialversicherungsbeiträge erst einmal eingezogen hat, ist es für den Laien schwierig die zuviel gezahlten Beiträge zeitnah wieder zurückerstattet zu bekommen.

 

 

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