Die Tätigkeitsbereiche
der Kanzlei
Die deutsche Rechtsordnung sieht den Rechtsanwalt als "unabhängiges
Organ der Rechtspflege" (§ 1 BRAO). Inhaltlich bedeutet
dies, dass der Anwalt nicht nur seinem Mandanten verpflichtet ist,
sondern auch der Rechtsordnung. Er ist so ein dem Richter und Staatsanwalt
gleichgeordnetes Organ der Rechtspflege.
Die Tätigkeit des Anwalts umfasst die außergerichtliche,
als auch die gerichtliche Vertretung der Interessen des Mandanten.
Als Tätigkeitsbereiche bezeichnet man die Kernbereiche der
Tätigkeit eines Anwalts. Diese sind bei Herrn Rechtsanwalt
Hartmut Leo das
Arbeitsrecht | Gesellschaftsrecht | Sozialrecht
| Steuerrecht.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Betreuung von Unternehmen bei
Inkassomandaten und der Zwangsvollstreckung. |