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Rentenberatung

Die Tätigkeitsbereiche der Kanzlei

Die deutsche Rechtsordnung sieht den Rechtsanwalt als "unabhängiges Organ der Rechtspflege" (§ 1 BRAO). Inhaltlich bedeutet dies, dass der Anwalt nicht nur seinem Mandanten verpflichtet ist, sondern auch der Rechtsordnung. Er ist so ein dem Richter und Staatsanwalt gleichgeordnetes Organ der Rechtspflege.

Die Tätigkeit des Anwalts umfasst die außergerichtliche, als auch die gerichtliche Vertretung der Interessen des Mandanten. Als Tätigkeitsbereiche bezeichnet man die Kernbereiche der Tätigkeit eines Anwalts. Diese sind bei Herrn Rechtsanwalt Hartmut Leo das

Arbeitsrecht | Gesellschaftsrecht | Sozialrecht | Steuerrecht.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Betreuung von Unternehmen bei Inkassomandaten und der Zwangsvollstreckung.

 

 

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