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Rechtsberatung

Rechtsberatung ist definiert als: „Jede, konkret am Einzelfall orientierte, individuelle rechtliche Beratung zu einem Sachverhalt.“ Sie umfasst regelmäßig auch die Vertretung des Mandanten bei rechtlichen Auseinandersetzungen vor Gericht oder außerhalb des Gerichts. In Deutschland ist die Rechtsberatung durch das Rechtsdienstleistungsgesetz gesetzlich reglementiert.

Eine rechtliche Beratung im Einzelfall dürfen nur bestimmte Personen vornehmen, nämlich im wesentlichen nur Rechtsanwälte, Rechtsbeistände, Steuerberater, Patentanwälte. Diese müssen eine bestimmte Ausbildung nachweisen, um ihre Zulassung zu erhalten. Die Zulassung zum Rechtsanwalt setzt die Ausbildung zum Volljuristen voraus.

Als Volljurist bezeichnet man in Deutschland Juristen, die die Befähigung zum Richteramt haben, die also nicht nur das Studium der Rechtswissenschaft mit dem ersten Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen haben (Dipl. Jur. Univ.), sondern auch eine praktische Ausbildung im Staatsdienst ("Referendariat") durchlaufen und anschließend erfolgreich das zweite Staatsexamen abgelegt haben. Die korrekte Bezeichnung für den Volljuristen lautet "Assessor der Rechte" oder Rechtsassessor, lateinisch assessor iuris, abgekürzt "ass. iur.".

 

 

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