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Rechtsberatung
Rechtsberatung ist definiert als: „Jede, konkret am Einzelfall
orientierte, individuelle rechtliche Beratung zu einem Sachverhalt.“
Sie umfasst regelmäßig auch die Vertretung des Mandanten
bei rechtlichen Auseinandersetzungen vor Gericht oder außerhalb
des Gerichts. In Deutschland ist die Rechtsberatung durch das Rechtsdienstleistungsgesetz
gesetzlich reglementiert.
Eine rechtliche Beratung im Einzelfall dürfen nur bestimmte
Personen vornehmen, nämlich im wesentlichen nur Rechtsanwälte,
Rechtsbeistände, Steuerberater, Patentanwälte. Diese müssen
eine bestimmte Ausbildung nachweisen, um ihre Zulassung zu erhalten.
Die Zulassung zum Rechtsanwalt setzt die Ausbildung zum Volljuristen
voraus.
Als Volljurist bezeichnet man in Deutschland Juristen, die die
Befähigung zum Richteramt haben, die also nicht nur das Studium
der Rechtswissenschaft mit dem ersten Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen
haben (Dipl. Jur. Univ.), sondern auch eine praktische Ausbildung
im Staatsdienst ("Referendariat") durchlaufen und anschließend
erfolgreich das zweite Staatsexamen abgelegt haben. Die korrekte
Bezeichnung für den Volljuristen lautet "Assessor der
Rechte" oder Rechtsassessor, lateinisch assessor iuris, abgekürzt
"ass. iur.".
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