| Steuerrecht
Kein Rechtsgebiet trifft den Bürger öfter und regelmäßiger
als das Steuerrecht. Bereits mit der Geburt tritt der Bürger
in Dauer-Steuerschuldverhältnis zum Staat ein. Das Steuerrecht
beeinflusst jede wirtschaftliche Betätigung. Dies betrifft
insbesondere die Frage von Investitionen und von Schenkungen oder
Fragen des Erbrechts werden berührt.
Steuern sind nach der Gesetzesdefinition Geldleistungen, die nicht
eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und
von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung
von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft,
an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung
von Einnahmen kann Nebenzweck sein.
Die Schnittstelle des Steuerrechts zum Arbeitsrecht
ergibt sich für jeden Bürger in einem Anstellungsverhältnis
z.B. mit der Lohnsteuer. Diese Steuer wird bereits vom Arbeitslohn
einbehalten und vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt.
Eine konkrete Betrachtung der bereits pauschal einbehaltenen Lohnsteuer
ist allerdings erst mit der Einkommensteuererklärung möglich,
die eine Korrektur der im Vorfeld pauschal einbehaltenen Lohnsteuer
vornimmt.
Ebenso verhält es sich mit der Schnittstelle zum Sozialrecht.
Zahlreiche Sozialleistungsgesetze verweisen auf den steuerlichen
Einkommensbegriff und modifizieren ihn sehr unterschiedlich. Dieser
ist z.B. bei der einkommensgerechten Veranlagung von Selbstständigen
im Bereich der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung wichtig.
Daher ist die Kenntnis der unterschiedlichen Bedeutung sehr wichtig,
um Fehler zum Nachteil des Mandanten zu vermeiden.
Besonders wichtig sind die Fachübergreifenden Kenntnisse bei
Betriebsprüfungen durch die Sozialversicherungsträger
und die Finanzbehörden.
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